Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG) von designunikate, Susanne Gallmann
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1.
Jeder Susanne Gallmann erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Susanne Gallmann weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Susanne Gallmann, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4.
Susanne Gallmann überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5.
Susanne Gallmann hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Susanne Gallmann zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
1.6.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1.
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2.
Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung.
2.3.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3.
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Susanne Gallmann berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.5.
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Susanne Gallmann für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.6.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Susanne Gallmann ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
3. Fälligkeit der Vergütung/Abnahme
3.1.
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Susanne Gallmann hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Beispielsweise 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung und der Rest bei Ablieferung.
Kosten für externe Dienstleister wie Druckereien werden nach Abnahme der Entwurfs (Druckfreigabe), vor der Übergabe an die Drucker fällig.
3.2.
Bei Negativauskunft eines von Susanne Gallmann beauftragten Auskunftei behält sich Susanne Gallmann eine komplette Vorauszahlung aller Dienstleistungen vor.
3.3.
Die Originalgrafik bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. Nach eigenem Ermessen stellt Susanne Gallmann die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.B. bei bekannten Stammkunden.
3.4.
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch Susanne Gallmann - auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Susanne Gallmann behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung.
3.5.
Bei Zahlungsverzug kann Susanne Gallmann bei einem Kaufmann Verzugszinsen in Höhe von 6%Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a., und bei Privatpersonen 4%Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
4. Preise
4.1.
Alle Preise verstehen sich ab Sitz Kaarst/Büttgen. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
4.2.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne, dass hieraus Rechte gegen Susanne Gallmann hergeleitet werden können.
5. Verbindlichkeit eines Auftrags/Bestellung
5.1.
Für einen Online erteilten Designauftrag wird von Susanne Gallmann eine Bestätigung an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermitteln. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber inhaltlich auf Richtigkeit zu überprüfen und an Susanne Gallmann zurückzusenden. Mit Zusendung dieser schriftlichen Bestätigung kommt der Werkvertrag zustande und die Bestellung wird verbindlich.
Dies bedeutet das die erbrachte Leistung in jedem Fall zum vereinbarten Preis fällig wird. Die Zahlung ist - nach Abnahme oder Verstreichen der Abnahmefrist - zu entrichten.
6. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
6.1.
Webseiten werden in Form von Bildschirm-Screenshots oder Ausdrucken (nach Wahl von Susanne Gallmann) zur Abnahme und Prüfung dem Auftraggeber übermittelt.
Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.
6.2.
Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen) auch ein kostenloses Zweitmuster fordern. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler seitens Susanne Gallmann vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit Susanne Gallmann diese dann bestmöglich umsetzen kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Bei allen Aufträgen, die auf einem individuellen Preisangebot basieren (Webdesign-Projekte, Grafik-Design, Bildbearbeitung, Print, Sonstiges), wird generell ein zweifaches Änderungsrecht angeboten, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden zweimal kostenfrei ausgeführt. Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (EURO 52,00 + MwSt.).
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1.
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Susanne Gallmann Korrekturmuster vorzulegen.
7.2.
Die Produktionsüberwachung durch Susanne Gallmann erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Susanne Gallmann berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Susanne Gallmann 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Susanne Gallmann ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigen Werbung zu verwenden. Das Recht von Susanne Gallmann auf Verwendung der Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung bezieht sich auch auf für digitale Medien produzierte Arbeiten.
8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
8.1.
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
8.2.
Susanne Gallmann ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Susanne Gallmann entsprechende Vollmacht zu erteilen.
8.3.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Susanne Gallmann im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
8.4.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8.5.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
9.2.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
9.3.
Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
9.4.
Susanne Gallmann ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vergüten. Hat Susanne Gallmann dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Susanne Gallmann geändert werden.
10. Haftung
10.1.
Susanne Gallmann haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt, auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die maximale Höhe des vereinbarten Auftragsvolumens.
10.3.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Susanne Gallmann insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.4.
Für Funktionsstörungen der von Susanne Gallmann erstellten Software oder für Schäden, die durch den Einsatz der von Susanne Gallmann erstellten Software entstehen, erlischt jede Haftung, soweit diese auf Eingriffen des Kunden oder Dritter z.B. durch eine Änderung des Quellcodes der von Susanne Gallmann erstellten Software beruhen.
10.5.
Susanne Gallmann verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für Ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
10.6.
Sofern Susanne Gallmann notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ihr. Susanne Gallmann haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.7.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
10.8.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Susanne Gallmann.
10.9.
Die Überprüfung der wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten obliegt dem Auftraggeber.
10.10.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Susanne Gallmann geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
11. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
11.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur Verfügung gestellte Material, insbesondere Fotomaterial auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
11.2.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
11.3.
Der Auftraggeber stellt Susanne Gallmann von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach den schriftlichen Vereinbarungen die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
12. Liefer- und Leistungszeit
12.1.
Alle Lieferzusagen und Termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Teillieferungen sind zulässig. Es sei denn der Auftraggeber bekundet daran kein Interesse.
12.2.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen die den Lieferanten von Susanne Gallmann oder Ihr selbst die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, etc. berechtigen Susanne Gallmann, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
12.3.
Verzug besteht erst dann, wenn der Auftraggeber an Susanne Gallmann eine schriftlich Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzugs hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzögerungsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, ausgeschlossen.
13. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
13.1.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Susanne Gallmann behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
13.2.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Susanne Gallmann eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
13.3.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Susanne Gallmann übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Susanne Gallmann von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
14. Gewährleistung, Mängel
14.1.
Susanne Gallmann verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
14.2.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erfolgt erst, wenn der Auftraggeber seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
14.4.
Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.
14.5.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Susanne Gallmann geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. § 13. Haftungsbeschränkungen: Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Susanne Gallmann bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.6.
Sämtliche Ansprüche, die sich gegen Susanne Gallmann richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Auftraggeber geltend gemacht werden.
15. Schlussbestimmungen
15.1.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" auf der Homepage von Susanne Gallmann ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis der Arbeit verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und Susanne Gallmann um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
15.2.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Susanne Gallmann.
15.3.
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
15.4.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 02.01.2020, Kaarst
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